Impressum 


Informationen über den Diensteanbieter.

Julia Helmel 

Lumplgraben 91, 4463 Großraming, Österreich 

Tel.: 0680 / 23 93 172
E-Mail: [email protected]


Unternehmensgegenstand: Massage eingeschränkt auf Shiatsu
GISA (Gewerbeinformationssystem Austria): 36934430
Mitglied bei: WKO, Österreichischer Dachverband Shiatsu
Berufsrecht: Fachgruppe: Fußpfleger, Kosmetiker & Masseure (Massage beschränkt auf das ganzheitlich in sich geschlossene System Shiatsu)
https://www.wko.at/oe/gewerbe-handwerk/fusspfleger-kosmetiker-masseure/start


Aufsichtsbehörde/Gewerbebehörde: Bezirkshauptmannschaft Steyr
Webseite: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/bh_steyr_land.htm
Anschrift: Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land
 Spitalskystraße 10a, 4400 Steyr 


Berufsbezeichnung: Dipl. Shiatsupraktikern
Verleihungsstaat: Österreich 


Kontakt: Julia Helmel

EU-Streitschlichtung 

Gemäß Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-Verordnung) möchten wir Sie über die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) informieren.
 Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die Online Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE zu richten. Die dafür notwendigen Kontaktdaten finden Sie oberhalb in unserem Impressum. 

Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass wir nicht bereit oder verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. 

Bildernachweis 

Die Bilder, Fotos und Grafiken auf dieser Webseite sind urheberrechtlich geschützt. 

Die Bilderrechte liegen bei: Gernot Prüller 


Alle Texte sind urheberrechtlich geschützt.

Quelle: Erstellt mit dem Impressum Generator Österreich von AdSimple

Hinweis: 

Shiatsu ist eine gewerbliche Behandlungsmethode und kann keine medizinische oder psychotherapeutische Behandlung ersetzen. Es kann jedoch durch seine positive Wirkung auf die Selbstheilungskräfte als Begleittherapie zum Behandlungserfolg beitragen.

Eine nicht in Anspruch genommene Behandlung wird zur Hälfte in Rechnung gestellt, sofern sie nicht spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt wird. Manche Versicherungen übernehmen die Kosten. Sowohl LKUF als auch KFL zahlen bis zu einem Höchstsatz von 380 bzw. 350 Euro pro Jahr. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Versicherungsträger!